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Ein Service der NÜRNBERGER/GARANTA für das Kfz-Gewerbe. Bieten Sie Ihren Kunden kostenlos eine Mobilitätsgarantie mit 24-Stunden-Notruf an.
Als Kfz-Werkstatt können Sie nach einer Fahrzeuginspektion eine Mobilitätsgarantie für Ihren Kunden ausstellen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt der Versicherungsschutz. Ob eine Ausgabe erfolgt, entscheiden Sie selbst. Kunde der NÜRNBERGER/GARANTA ist die Kfz-Werkstatt, versichert ist das Kundenfahrzeug. Das Fahrzeug wird über die Fahrgestellnummer identifiziert.
Die Mobilitätsgarantie ist an das Fahrzeug gebunden. Bei einem Verkauf bleibt sie also bestehen. Wird das Fahrzeug während der Laufzeit der Mobilitätsgarantie stillgelegt, verschrottet oder auf eine andere Weise nicht mehr genutzt, wird kein Beitrag an die Werkstatt zurückgezahlt.
Eine Verlängerung der Mobilitätsgarantie ist nicht möglich. In diesem Fall wird eine neue Mobilitätsgarantie ausgestellt.
Vorteile für Sie
Mit einem Auswertungsprogramm können Sie die ausgegebenen Mobilitätsgarantien gezielt verwalten. Sie können zum Beispiel Ihre Kunden auf den Ablauf des Inspektionszeitraums hinweisen, neue Kundendiensttermine anbieten und damit eine bessere Werkstattauslastung erreichen. Mit einer variablen Laufzeit von 6 bis 24 Monaten können Sie die Mobilitätsgarantie optimal an die Inspektionsintervalle anpassen.
Online – immer verfügbar
Beitragsberechnung
Die Beiträge werden monatlich abgerechnet. Damit ist die Mobilitätsgarantie so variabel wie die Inspektionsintervalle Ihrer Kundenfahrzeuge.
Beitragseinzug
Der Beitrag für die von Ihnen tatsächlich angeforderten Mobilitätsgarantien wird monatlich über eine Sammelrechnung erhoben und von Ihrem Konto abgebucht. Der Beitrag wird also rückwirkend berechnet. Die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren ist Voraussetzung.
Die Mobilitätsgarantie ist ein Produkt der NÜRNBERGER/GARANTA.
Bei Panne und Unfall am Wohnort
Zusätzlich bei Panne/Unfall in Deutschland
(Hierbei muss der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie vom Wohnort entfernt sein.)
Zusätzlich bei Panne/Unfall im europäischen Ausland
(Europa im geografischen Sinne)
Weiterführende Informationen
Mit der Benutzung des Programms Mobilitätsgarantie erklären Sie sich mit der nachfolgenden Benutzerrichtlinie einverstanden und verpflichten sich, sie einzuhalten.
Allgemeines: Bei der Informationsverarbeitung müssen die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der gespeicherten Daten, die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und sonstiger verbindlicher Auflagen sichergestellt sein. Für geeignete technische Sicherheitsmaßnahmen ist in vernetzten Umgebungen – soweit vorhanden – der zuständige EDV-Betreuer verantwortlich. Technische Maßnahmen können aber nur bis zu einem gewissen Grad von sich aus wirksam werden. Ein durchgehendes Sicherheitsniveau muss jeder Mitarbeiter durch die Kenntnis und Einhaltung der nachfolgenden Regelungen gewährleisten.
Anwendungsbereich: Die nachfolgenden Regelungen betreffen die Benutzung der Mobilitätsgarantie über das Internet. Diese Richtlinie ergänzt – soweit vorhanden – bereits bestehende Richtlinien und Arbeitsanweisungen. Beim Verarbeiten und Nutzen von personenbezogenen Daten sind die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten.
Allgemeine Nutzungsbestimmungen
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